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Registrierkasse

Gemäß des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Verhinderung von technischen Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wie Daten von (Registrier-) Kassen, sollen diese künftig über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen um diese Manipulationen zu verhindern. Elektronische Aufzeichnungssysteme (z.B. Registrierkassen) müssen entsprechend nachgerüstet werden.

Nach einem derzeitigen Gesetzesentwurf sollen diese Maßnahmen erstmals für Kalenderjahre anzuwenden sein, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen. Für Registrierkassen, die nach dem 25. November 2010 zur Erfüllung vorhergehender Vorgaben angeschafft wurden und nicht aufrüstbar sind, wurde eine besondere Übergangsregelung verfasst. Entsprechende Registrierkassen sollen nach derzeitiger Fassung bis zum 31. Dezember 2022 weiter zu verwenden sein.

Der gesamte Gesetzesentwurf ist jedoch heftig umstritten und noch völlig offen. Lassen wir uns überraschen welche Maßnahmen und Übergangsregelungen letztendlich greifen und verabschiedet werden.

(Stand: 11/2016)

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